Montagsfrage (´• ω •`)ノ

Sollten unfertige Manuskripte posthum veröffentlicht werden dürfen?

Das ist diesmal wirklich keine leichte Frage, auch wenn ich denke, dass man als großer Fan eines leider verstorbenen Autors/Autorin hier am liebsten ganz laut JAA! rufen würde. Ich kann das verstehen. Wirklich. Würde mir genauso gehen. Man fühlt sich seinen Lieblingsautoren ja durchaus verbunden. Doch trotz aller Leseliebe muss man vielleicht auch einmal überlegen, ob der Autor nicht auch seine Gründe gehabt hatte, genau dieses Buch noch im Schrank zu verstecken.

Wollte er das Buch seinen Lesern so wie es ist wirklich überreichen?

Also sollte man diese Frage wohl in mindestens zwei Bereiche unterteilen.
1. Wollte der Autor überhaupt, dass es veröffentlicht werden soll, war aber noch nicht fertig damit?
2. Weiß man es vielleicht gar nicht, ob er das halbfertige Werk nicht doch in den Schredder werfen wollte? (Vielleicht waren ja die Bakterien leer. Laufen die Dinger eigentlich mit Bakterien?)

Und hier muss Familie aber auch der Verlag trotz winkender Moneten versuchen im Sinne des Autors zu handeln. Ist es zum Beispiel Teil einer Reihe, dann ist wohl recht klar, dass der Autor das Buch im Regal stehen haben wollte. Bei einem Einzelband, wo erst vielleicht 3-4 Kapitel geschrieben sind, ist es was anderes.

Die Entscheidung ist auf jeden Fall nicht einfach und ich beneide keinen, der sie treffen muss.

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